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mit Herz

 

Teilnahmebedingungen unserer Flohmärkte

 

1. IHRE TEILNAHME AN UNSEREN FLOHMÄRKTEN

Wir freuen uns, dass Sie gemeinsam mit uns trödeln wollen! Herzlich Willkommen bei unserem „Flohmarkt mit Herz“! Wenn Sie an unseren Flohmärkten teilnehmen, gehen Sie einen Vertrag zwischen uns als Veranstalter*innen-Team und Ihnen als Aussteller*in ein. Mit der Teilnahme an unseren Märkten erkennen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen an. Sie gelten auf unseren Hallen- und Außenmärkten und werden zur Einsicht öffentlich ausgehängt.

list Hier finden Sie unsere Teilnahmebedingungen auch als pdf-Datei zum Download.

2. VERANSTALTUNGSABLAUF UND -ZEITEN

2.1 Reservierung, Standvergabe und -aufbauzeiten

Standvergabe-, Auf- und Abbauzeiten variieren auf unseren Märkten je nach Veranstaltungsort: 

Auf unseren Außenmärkten vergeben wir Standplätze ab 6.30 Uhr vor Ort. Eine Reservierung ist nicht notwendig: Sie können einfach vorbeikommen, wir zeigen Ihnen einen Standplatz und Sie können mit dem Verkauf loslegen. Eine Platzreservierung bei Höffner und IKEA ist am Vorabend nach Absprache mit unserem Veranstaltungsteam möglich. Für den Kasseler Innenstadtmarkt auf dem Friedrichsplatz können Sie uns für eine Reservierung telefonisch oder per eMail kontaktieren. 

Die Aufbauzeiten unserer Hallenmärkte sind freitags von 15.00 bis 17.00 Uhr, samstags ab 8.00 Uhr, sonntags ab 9.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung via Telefon, eMail oder über unsere Homepage ist notwendig, da die Ausstellungsfläche unserer Hallenmärkte begrenzt ist. Sollten Sie für einen angemeldeten Termin verhindert sein, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann.

 

3. STANDAUFBAU UND -GEBÜHREN

3.1 Was beim Aufbau zu beachten ist

Auf unseren Märkten zeigt Ihnen unser Veranstaltungsteam vor Ort, in welchem Bereich Sie Ihren Marktstand aufbauen können. Der Standaufbau darf auf den bereitgestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die Ihnen zugewiesen worden sind. Wir sind stets darum bemüht, Ihren Wünschen nach bestimmten Stellplätze nachzukommen – das klappt nicht immer, aber wir geben unser Bestes. Teilnehmer*innen haben jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Aussteller*innen sollten ihre Waren – soweit möglich – mit Preisschildern auszeichnen. Weiterhin muss am Verkaufsstand der Name und die Anschrift der*des Ausstellers*in deutlich sichtbar angebracht werden.

Das Befestigen von Gegenständen aller Art mit Klebeband, Nägeln oder Seilen an Einrichtungen am Veranstaltungsort (z.B. Wänden, Stützen, Bäumen) ist nicht zulässig.

Teilnehmer*innen ist es untersagt, Feuerwehrzufahrten, Gehwege und Notausgänge zu blockieren. Durchgänge dürfen nicht zugestellt oder verengt werden, Stolperfallen sind zu vermeiden.

 

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

4.1 Hausrecht und Anweisungen des Veranstaltungsteams

Für die  Dauer der Veranstaltung übt das Veranstaltungsteam das Haus- und Platzrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungteams und der Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten. 

Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge haben. Regressansprüche der Teilnehmer*innen bestehen nicht.

 

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